Rettungsdienst Spree-Neiße
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PRESSEMITTEILUNG Ver.di, 16.12.2012 Rettungsdienst im Landkreis Spree- Neiße

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Beitrag  Admin So 16 Dez 2012 - 6:33

Pressemitteilung
Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße
Landrat bestätigt den Betriebsübergang der Rettungswachen nach § 613 a BGB auf den neuen Betreiber des Rettungsdienstes
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße, Harald Altekrüger (CDU), hat am Freitagnachmittag (14.12.2012) gegenüber der Gewerkschaft ver.di, gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH und gegenüber Vertretern der SPD-Kreistagsfraktion in einem gemeinsamen Gespräch bestätigt, dass bei der der Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen im Landkreis Spree-Neiße die Rettungswachen als Betriebsteile und die Arbeitsverhältnisse der Rettungsdienstmitarbeiter nach § 613 a BGB zum 01.01.2013 auf die Kranken-Transport Herzig GmbH automatisch übergehen.
Das Gespräch kam auf Initiative der SPD-Kreistagsmitglieder Helmut Franz und Ulrich Freese zustande.
In dem Gespräch informierte der Landrat, dass dem Landkreis ein Brief der Kranken-Transport Herzig GmbH vorliegt, aus welchem hervorgeht, dass alle Rettungsdienstmitarbeiter zum 01.01.2013 übernommen werden, ohne dass diese zuvor einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben müssen.
Auf Nachfrage bestätigte der Landrat der Gewerkschaft ver.di, dem Betriebsratsvorsitzenden und den Vertretern der SPD-Fraktion, dass im Vertrag zwischen dem Landkreis und dem neuen Rettungsdienstbetreiber, der Kranken-Transport Herzig GmbH, vereinbart wurde, dass die nachweislichen anfallenden Mehrkosten, die durch die Übernahme der Beschäftigten nach § 613 a BGB entstehen, durch den Landkreis getragen werden.
Der Landkreis, der die Mehrkosten gegenüber Krankenkassen im Rahmen einer Gebührensatzung abrechnen kann, hat den Krankenkassen den ver.di-Tarifvertrag, der rückwirkend zum 01.09.2012 bei der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH in Kraft getreten war, zur Prüfung vorgelegt.
Die Gewerkschaft geht demzufolge davon aus, dass der Landkreis die Mehrkosten, die durch den Tarifvertrag entstehen und die der neue Rettungsdienstbertrieber in sein Kostenangebot nicht einkalkulieren konnte, befristet für ein Jahr erstattet, wenn diese Mehrkosten infolge Zahlung der Tarifansprüche auch tatsächlich anfallen und belegt werden.
Werden die Ansprüche aus dem Tarifvertrag, die zum 01.01.2013 nach § 613 a BGB automatisch Inhalt der Arbeitsverhältnisse mit der Kranken-Transport Herzig GmbH werden, nicht erfüllt, müssen die Beschäftigten die Ansprüche aus dem Tarifvertrag vor dem Arbeitsgericht Cottbus einklagen. Die ver.di-Mitglieder erhalten für die Klage von der Gewerkschaft ver.di Rechtsschutz. Dies betrifft weit mehr als die Hälfte der 49 Rettungsdienstmitarbeiter, die zum 01.01.2013 von der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH auf die Kranken-Transport Herzig GmbH übergehen.
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